Prof. Dr. Armin Baum, FTH Gießen

Sexuelle Orientierung in der Antike und im Neuen Testament

Das Konzept einer konstitutionellen sexuellen Orientierung ist uns in unserer modernen westlichen Gesellschaft seit Langem geläufig. In der aktuellen sexualethischen Diskussion taucht gelegentlich die Frage auf, ob man in der Welt des Neuen Testaments ein solches Konzept auch schon kannte. In einigen bibelwissenschaftlichen Veröffentlichungen werden spätestens seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts – oft nur nebenbei und ohne nähere Begründung – folgende Behauptungen aufgestellt: In der Antike hat man nicht gewusst, dass es sich bei Homosexualität um eine irreversible Prägung handelt. Darum konnte auch der Apostel Paulus nicht wissen, dass Homosexualität eine unverschuldete und unveränderbare Veranlagung ist. Weil Paulus alle Menschen für heterosexuell hielt, ist er Menschen mit einer homosexuellen Orientierung nicht gerecht geworden. Armin Baum begründet anhand der wichtigsten antiken Quellen zum Thema, warum er dieses Urteile über den antiken Kenntnisstand zur sexuellen Orientierung für unzutreffend hält.

Als "Netzwerk bekennender Christen" empfehlen wir diesen Vortrag sehr, auch wenn die Ausführungen am Ende zum konkreten Umgang in der Gemeinde zu kurz sind für eine abschließende Bewertung und deshalb wichtige Fragen offen bleiben.


Heterosexualität ist mit jeder Generation weniger die Norm - mit fatalen Folgen

Am Ende des Regenbogens

"Was enden muß, um diese gesellschaftliche Entwicklung hin zu einer Normalisierung des nicht Normalen stoppen zu können, sind sowohl die Glorifizierung auf der einen als auch das einfache Herunterspielen der Thematik auf der anderen Seite. ... Die Ehe muß wieder zu einem sakrosankten und exklusive Bund zwischen Frau und Mann werden. Das Selbstbestimmungsgesetz muß rückgängig gemacht und biologische Tatsachen wieder als das anerkannt werden, was sie eben sind - Tatsachen."

Mit freundlichen Genehmigung "Junge Freiheit - Wochenzeitung für Debatte"

 


Drei Lebensberichte über die Neuausrichtung der Sexualität

Neue GHB-Broschüre: Gott kann verändern

Die Broschüre "Gott kann verändern - Drei Lebensbereichte über die Neuausrichtung der Sexualität" mit einem Vorwort von Pastor Dr. Joachim Cochlovius und drei Lebensberichten von Johann Hesse, Jörg Recknagel und Astrid Borower können hier heruntergeladen werden oder kostenlos in der Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes bestellt werden.

 

Gemeindehilfsbund | Geschäftsstelle Walsrode
Mühlenstr. 42
29664 Walsrode
info(at)gemeindehilfsbund.de
Tel.: 0 51 61 / 91 13 - 30

 



Jürgen Thielmann (Siegen) stellt das Buch von Martin Grabe vor und zeigt zugleich die Schwachstellen auf.

Rezension zu: Martin Grabe, Homosexualität und christlicher Glaube: ein Beziehungsdrama

Zur weiteren Prüfung und theologischen Vertiefung der Artikel von Dr. Gerrit Hohage (Hemsbach):

Sagt die Bibel etwas zu heutiger Homosexualität?


Gnadauer Gemeinschaftsverband für homosexuelle Ehe

Das Versteckspiel ist zu Ende - was nun?

Nachdem die Landeskirchen sich bereits von dem fast 2000-jährigen weltweiten christlichen Konsens losgesagt hatten, ist nun der Gnadauer Gemeinschaftsverband gefolgt und betrachtet Homosexualität nicht mehr als Sünde, sondern als Schöpfungsvariante Gottes. Der Ärztliche Direktor der christlichen Klinik Hohe Mark, Martin Grabe, fordert in seinem Buch „Homosexualität und christlicher Glaube: ein Beziehungsdrama“: „Homosexuelle Christen dürfen ebenso wie heterosexuelle Christen eine verbindliche, treue Ehe unter dem Segen Gottes und der Gemeinde eingehen und sind in der Gemeinde in jeder Hinsicht willkommen.“ Diese Position hat der scheidende Präses des Gnadauer Gemeinschafts-verbandes Dr. Michael Diener positiv gewürdigt.

 

Doch damit wird das Zeugnis der Heiligen Schrift missachtet und die reformatorische Grundlage "allein die Heilige Schrift" als Grundlage des Glaubens verlassen. Pfarrer Ulrich Parzany hat dazu einen treffenden Kommentar geschrieben: "Das Versteckspiel ist zu Ende - was nun?"

 

Das schriftwidrige Verhalten Gnadau's hat Konsequenzen im ganzen evangelikalen Bereich, in den regionalen Gemeinschaftsverbänden und bis hinein in jede einzelne Stadtmission, die sich gegen Gnadau bekennen muss, um diesen Beschluss nicht mitzutragen und zu unterstützen.

Wir befinden uns an einer Zeitenwende und die "Tabubrecher" werden keine Ruhe geben. Unter dem Begriff der "sexuellen Vielfalt" werden bereits schon polyamore Beziehungen u.v.a.m. gefordert. Näheres dazu in dem Artikel von Dr. Markus Till "Mein Traum geht in die Verlängerung".

 

Zwei mahnend-wegweisende Schriftworte - auch für unsere Zeit, in der die Sünde immer weiter ausreift ...

 

Galater 1, 6ff:

Mich wundert, dass ihr euch so bald abwenden lasst von dem, der euch berufen hat in die Gnade Christi, zu einem andern Evangelium, obwohl es doch kein andres gibt. Es gibt nur einige, die euch verwirren und wollen das Evangelium Christi verkehren. Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein Evangelium predigen würden, das anders ist, als wir es euch gepredigt haben, der sei verflucht. Wie wir eben gesagt haben, so sage ich abermals: Wenn jemand euch ein Evangelium predigt, anders als ihr es empfangen habt, der sei verflucht.

 

2. Timotheus 3, 14ff:

Du aber bleibe bei dem, was du gelernt hast und was dir anvertraut ist; du weißt ja, von wem du gelernt hast und dass du von Kind auf die Heilige Schrift kennst, die dich unterweisen kann zur Seligkeit durch den Glauben an Christus Jesus. Denn alle Schrift, von Gott eingegeben, ist nütze zur Lehre, zur Zurechtweisung, zur Besserung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, dass der Mensch Gottes vollkommen sei, zu allem guten Werk geschickt.

 


"Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Gräuel." (3. Mose 18, 22)

Auseinandersetzung um Schrift und Bekenntnis geht weiter

Im März 2019 hatte auch die Synode der württembergischen Landeskirche Segnungsgottesdienste für gleich-geschlechtliche Paare ermöglicht. Dies geschah unter heftigen theologischen Auseinandersetzungen und endete mit einer enttäuschenden Abstimmung, insbesondere weil einige derjenigen, von denen man annehmen durfte, dass sie an Schrift und Bekenntnis gebunden sind, für die Ermöglichung gestimmt haben.

Der württembergische Arbeitskreis des Netzwerkes für Bibel und Bekenntnis stellt sich dagegen und hat eine Hand-reichung für Kirchengemeinderäte herausgegeben: "Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen!"

Darauf reagiert hat das Professorium der theologischen Fakultät Tübingen. Mit ihrer menschlichen Erkenntnis stellen sie sich über Gottes Wort und behaupten, "dass Gottes Schöpfung diverser ist, als man das in früheren Jahrhunderterten wahrzunehmen vermochte". Weiter unterstellen dem Arbeitskreis Netzwerk Bibel und Bekenntnis, sie würden Homosexuelle diskriminieren.

Darauf geantwortet hat Pfarrer Dr. Tobias Eißler, Vorsitzender des württembergischen Arbeitskreises mit "Vier offenen Fragen". Man darf gespannt sein, ob das Professorium der theologischen Fakultät gewillt und in der Lage ist, auf diese Fragen einzugehen.


Theologisches Zeitzeichen von Johann Hesse

"Und solche sind einige von euch gewesen." (1. Kor. 6, 9-11) -

Homosexualität und die verändernde Kraft des Evangeliums


Vortrag auf dem Studientag "Heilsame Lehre" 2019 in Siegen

Markus Hoffmann: Biblisch seelsorgerliche Aspekte zum Umgang mit Homosexualität

In einem seelsorgerlich tiefgründigen Vortrag fordert Markus Hoffmann zu einem differenzierten und empathischen Umgang mit Homosexualität und homosexuell empfindenden Menschen in Gemeinden heraus.


Kommentar von Johann Hesse zum angekündigten Verbotsgesetz sog. Konversationstherapien

Schwulsein als Dekret

Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für das im Sommer angekündigte Verbotsgesetz ausgearbeitet, das sog. Konversionstherapien weitgehend verbieten soll. Weil es sich bei Konversionstherapien um „so erhebliches Verhaltensunrecht“ handele, müssten die Regelungen im Strafrecht verankert werden. Eine Verankerung z. B. im Berufsrecht, die bereits jetzt Ärzten und Therapeuten die Anwendung bestimmter Behandlungen verbietet, sei nicht ausreichend, da ein „persönlicher Tadel des Betreffenden von Seiten der Gesellschaft“ nötig sei. Bei Minderjährigen sollen Konversionstherapien grundsätzlich verboten werden. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren soll eine Behandlung erlaubt sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Person über entsprechende Einsichtsfähigkeit verfügt, um Risiken der Therapie einschätzen zu können. Das Behandlungsverbot gilt besonders dann, wenn Betroffene einem Willensmangel unterliegen, der durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohungen herbeigeführt werden könnte. Therapeuten, Seelsorgern oder auch Eltern wird in solchen Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gedroht. Für Erwachsene allerdings, die nicht einem Willensmangel unterliegen, also nicht Irrtum, Zwang oder Drohungen ausgesetzt sind, gilt das Selbstbestimmungsrecht. Sie sollen dem Entwurf zufolge weiterhin entsprechende Therapien in Anspruch nehmen dürfen.

 

Allerdings wird es in Zukunft wohl schwer werden, überhaupt Informationen über entsprechende Angebote zu erhalten. Der Bundesgesundheitsminister will mit dem Gesetz auch die Werbung für Konversionstherapien verbieten. Bei Jugendlichen soll das Bewerben, Anbieten und Vermitteln entsprechender Angebote grundsätzlich, bei Erwachsenen das öffentliche Werben und Vermitteln verboten werden. Verstöße dagegen könnten mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung soll zur zentralen Meldestelle werden. Sie soll Berichte über Konversionstherapien sammeln und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten.

 

Junge Menschen, die ihre homosexuellen Empfindungen zu Recht als falsch und widernatürlich erleben, werden mit diesem Gesetzesentwurf in eine totalitär verordnete Zwangsjacke gesteckt. Ein 14-jähriger, der unter seinen homoerotischen Empfindungen leidet, diese ablehnt und bekämpfen will, darf weder von Eltern noch Pastoren oder Therapeuten dabei unterstützt werden, gegen seine homosexuellen Empfindungen vorzugehen. Er soll keine Hilfe erhalten dürfen. Der Gesetzgeber verordnet ihm das Schwulsein per Dekret. Erwachsene sollen zwar weiterhin Therapieangebote wahrnehmen können, doch sie sollen gar nicht erst erfahren, dass es Alternativen zur ausgelebten Homosexualität gibt. Dieser Gesetzesentwurf ist ein radikaler Angriff auf die Schöpfer- und Erlösungsabsichten Gottes. Gott der Schöpfer will, dass der Mensch seine Sexualität ausschließlich in der Ehe von Mann und Frau lebt. Und Gott der Erlöser will, dass wir aus sexuellen Fehlprägungen, die uns in einer gefallenen und von Sünde gezeichneten Schöpfung anhaften, befreit werden. Jesus Christus, der gekreuzigte und auferstandene Sohn Gottes, kann uns aus solchen bi-, homo- oder transsexuellen Prägungen befreien. Wer seinem Ruf zur Umkehr folgt, kann die verändernde Kraft des Evangeliums bis hinein in die sexuelle Orientierung erfahren. Dieses Alternativangebot Gottes werden wir immer verkündigen, koste es, was es wolle.

 


Verbot von Konversionstherapie: Haben Homosexuelle kein Recht auf Veränderung?

"Und solche sind einige von euch gewesen." (1. Kor. 6, 9-11) -     Die verändernde Kraft des Evangeliums

In seiner Predigt zum Ewigkeitssonntag spricht Johann Hesse zu Fragen der Homosexualität und macht deutlich, dass

das geplante Gesetz der Bundesregierung durchdrungen ist von einem gefährlichen, totalitären, antichristlichen Geist, der sich gegen den Kern des Evangeliums richtet, nämlich gegen das Kreuz Christi und gegen die geöffnete Tür zur Ewigkeit.


Nun auch Württemberg.                                                                                     Was nun? Was tun?

Nun hat auch die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich gemacht.

In einer Stellungnahme erläutert Pfarrer Ulrich Parzany, was das theologisch und für die Einheit der Kirche bedeutet.


Ein Votum von Pfr. Dr. Tobias Eißler: Nein zum Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare

Das Amtsgelübde jedes Pfarrers und jedes Kirchengemeinderats verpflichtet dazu, Sorge dafür zu tragen, „dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird“, und darauf achtzuhaben, „dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird“. Es gibt Anlass, die Verpflichtung dieses Gelübdes ernst zu nehmen.

 

Herr Landesbischof D. July hat in die Synode im November 2018 ein Gesetz zur Einführung eines Gottesdienstes eingebracht, in dem gleichgeschlechtliche Paare gesegnet werden sollen. Dieses Gesetzesvorhaben widerspricht Schrift und Bekenntnis und ist dazu geeignet, die Einheit der württembergischen Landeskirche zu zerbrechen. ...

 

Es könnte sein, dass es heute um nicht weniger geht als um den Anfang vom Ende der einen evangelischen Landeskirche.